Stand 17.07.2018

1. Der Ausleihwunsch ist telefonisch oder schriftlich beim Verleiher rechtzeitig bekanntzugeben.

2. Die Geräte werden an alle Kirchengemeinden des evangelischen Dekanates Bergstrasse ausgeliehen.

3. Der Entleiher hat dafür zu sorgen, dass während der Veranstaltung die geliehenen (Spiel-) geräte beaufsichtigt werden. Bei Bedarf sind Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

4. Der Entleiher verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu behandeln und nur von eingewiesenen Personen bedienen zu lassen. Die (Spiel- ) geräte sind unverzüglich nach Beendigung des beaufsichtigten Einsatzes abzubauen und an einem sicheren Ort aufzubewahren.

5. Etwaige Schäden an einem (Spiel-) gerät sind sofort, spätestens bei der Rückgabe zu melden. Gegebenenfalls ist die Benutzung des schadhaften Spielgerätes unverzüglich einzustellen.

6. Die entliehenen (Spiel-) geräte sind, falls nichts gegenteiliges vereinbart wurde, zum vereinbarten Rückgabetermin in einem einwandfreien Zustand zum Verleiher zurückzubringen.

7. Bei Beschädigungen, die auf Mutwilligkeit oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, haftet der Entleiher. Fehlt bei der Rückgabe ein Gerät oder Teile eines Gerätes, sind diese vom Entleiher zu ersetzen.

8. Der Verleiher haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus dem Betrieb der entliehenen Geräte entstehen.

9. Ein Weiterverleih an andere Personen ist nur mit Erlaubnis des Verleihers zulässig.